Allgemeine
Geschäftbedingungen Villas Malagueñas, Villa Zonzamas und Villa Garajonay, Puerto del Carmen, Lanzarote
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten bezüglich der Ferienobjekte in 35510 Puerto del Carmen, Lanzarote, Spanien. Ihr Vertragspartner ist die Familie Kocherscheidt, Falkenstraße 5a, 65812 Bad Soden, Deutschland (im Folgenden „Vermieter“ genannt).
Soweit die nachstehenden AGB nicht
ausdrücklich Differenzierungen zwischen den einzelnen Ferienobjekten vornehmen,
gelten die AGB für alle angebotenen Ferienhäuser.
1.
Abschluss des Vertrages
1.1. Mit der
Anmeldung bietet der Kunde für die Ferienobjekte den Abschluss eines Vertrages
verbindlich an.
Die Anmeldung gegenüber dem Vermieter
kann schriftlich, mündlich, fernmündlich bzw. durch das
„Computerreservierungssystem (CRS)“ vorgenommen werden. Der Vermieter wird die
Annahme durch eine schriftliche Bestätigung binnen 2 Wochen erklären.
Bei
Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet unter www.lanzarote.bookingturbo.com)
wird dem Kunden der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt
erläutert. Dabei steht dem Kunden zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung
oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende
Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Soweit der Vertragstext gespeichert wird,
wird der Kunde darüber und die Möglichkeit zum späteren Abruf des
Vertragstextes unterrichtet. Mit Betätigung des Buttons der Schaltfläche zur
verbindlichen Buchung bietet der Kunde dem Vermieter den Abschluss des
Ferienhausvertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung
(Reiseanmeldung) vom Vermieter unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt
(Eingangsbestätigung). Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch
Betätigung des Buttons zur verbindlichen Buchung begründet keinen Anspruch des
Kunden auf das Zustandekommen eines Ferienhausvertrages entsprechend seiner
Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der
Buchungsbestätigung durch den Vermieter beim Kunden zustande, die keiner
besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich
erfolgen kann. Die Buchungsbestätigung durch den Vermieter erfolgt spätestens 2
Wochen nach der Anmeldung. Erfolgt die Buchungsbestätigung durch den Vermieter
sofort nach Betätigung des Buttons zur verbindlichen Buchung durch
entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm,
so kommt der Ferienhausvertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung
zustande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung durch den Vermieter über den
Eingang der Buchung des Kunden bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die
Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung vom
Vermieter angeboten. Die Verbindlichkeit des Ferienhausvertrages ist jedoch
nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder
zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
Mit der Bestätigung übersendet der
Vermieter für die Ferienhäuser unter anderem die unbedingt einzuhaltenden und
mit dem Ferienhausvertrag gemeinsam akzeptierte Hausordnung.
Der Kunde erhält den Ferienhausschlüssel
vor Ort mittels persönlicher Übergabe oder er ist an geeigneter
Verschlussstelle hinterlegt.
1.2. Weicht der
Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist der Vermieter an dieses
Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme
ausdrücklich oder durch Anzahlung erklärt.
1.3. Der Kunde kann
nicht verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus
dem Ferienhausvertrag eintritt. Ein solcher Antrag gilt hiermit als diesem
widersprochen. Tritt dennoch nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens
des Vermieters ein Dritter in den Ferienhausvertrag ein, so haften er und der
Kunde dem Vermieter gegenüber als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die
durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Mehrkostenpauschale
beträgt EUR 65,00. Der Kunde sowie der Dritte können jedoch nachweisen, dass
keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Pauschale durch die Ersetzung
entstanden sind.
1.4. Für
Ferienhausverträge, die zwischen dem Kunden und dem Vermieter mithilfe von
Fernkommunikationsmitteln – wie zum Beispiel Internet – abgeschlossen wurden,
besteht für den Kunden kein Widerrufsrecht.
2.
Bezahlung
2.1. Nach Abschluss
des Vertrages wird gegen Aushändigung der Bestätigung eine Anzahlung von 30 %
des Preises fällig. Im Falle des Nicht-Antrittes und der nicht-Bezahlung des
vollständigen Preises wird die Anzahlung nicht zurückerstattet. Der gesamte
Preis, abzüglich geleisteter Anzahlung, spätestens 2 Wochen vor dem Anreisetag
(eingehend beim Vermieter), jedoch frühestens nach erfolgter
Buchungsbestätigung durch den Vermieter an den Vermieter zu bezahlen. Bei
Abschluss des Vertrages weniger als 14 Tage vor Antritt des
Ferienhausaufenthaltes ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der genannten
Mietunterlagen zur Zahlung fällig. Zahlungen des Kunden an den Vermieter können
per Überweisung oder Paypal.me/Kocherscheidt erfolgen. Ohne vollständige
Bezahlung des Preises besteht kein Anspruch des Kunden und keine
Leistungsverpflichtung vom Vermieter. Der Mietbetrag beinhaltet eine
Bearbeitungsgebühr.
2.2. Der Kunde sucht
sich ein Ferienhaus aus und nach Eingabe der gewünschten Anreise- und Abreisedaten
wird vom Vermieter der Ferienhausmietpreis für den gesamten Zeitraum angezeigt.
Bei einigen Ferienhäusern ist die Endreinigung im Ferienhausmietpreis
enthalten, vgl. hierzu auch Ziffer 3.3.
2.3. Die
Ferienhausmietpreise sind in EURO angegeben.
3.
Ferienhaus / Nebenkosten / Kaution etc.
3.1. Das von dem
Kunden gebuchte Ferienhaus steht im Eigentum vom Vermieter
3.2. (gestrichen)
3.3. Das Ferienhaus
darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl benutzt
werden. Ein Kind unter 3 Jahren über der Höchstpersonenanzahl hinaus ist
zulässig. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen
abzuweisen. Die Ferienhäuser können am Anreisetag nicht vor 16.00 Uhr bezogen
werden. Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf dem Grundstück ist nicht
gestattet. Die Reinhaltung des Mietobjekts obliegt dem Kunden. Vor Abreise ist
das Ferienhaus in jedem Falle aufzuräumen und auch der Abwasch ist vom Kunden
durchzuführen, so dass Geschirr, Besteck und anderes Küchenzubehör gereinigt
hinterlassen wird. Des Weiteren hat der Kunde eine besenreine Endreinigung des
Ferienhauses und des Inventars vor Abreise durchzuführen. Die Vollständige
Endreinigung erfolgt dann seitens des Vermieters gegen entsprechende Bezahlung.
Das Ferienhaus ist am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu räumen. Sofern bei den
Ferienhäusern die Endreinigung im Ferienhausmietpreis enthalten ist, so wird
bei der jeweiligen Hausbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen.
3.4. Strom, und Wasser
sind als verbrauchsabhängige Nebenkosten im Mietpreis enthalten
3.5. Am Ende der
Mietzeit hat der Kunde die Schlüssel dem Vermieter oder dessen Vertreter zu
übergeben. Über die vom Kunden zu tragenden Kosten aufgrund z.B. wird unter
Einbeziehung einer ggf. geleisteten Kaution dann innerhalb von ca. 21 Tagen
nach Abreise abgerechnet.
3.6. Die Mitnahme oder
das hereinlassen von Tieren/Haustieren in das Ferienhaus ist nicht gestattet.
4.
Leistungen / Preise / Preisänderungen
4.1. Der Umfang der vertraglichen
Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der zum Zeitpunkt der Vermietungs-Bestätigung
gültigen Leistungsbeschreibung seitens des Vermieters sowie aus den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der
vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung
durch den Vermieter.
4.2. Die
Leistungsbeschreibungen des Vermieters können sich ändern. Dieses hat jedoch
keine Auswirkung auf bereits abgeschlossene Ferienhausmietverträge.
4.3. Die vom
Vermieter angebotenen Ferienhausmietpreise können sich ändern. Im Internet bzw.
dem Computerreservierungssystemen (CRS) ist der jeweils aktuelle
Ferienhausmietpreis eingestellt, zu dem gebucht werden kann.
4.4. Andere Haus-,
Orts- oder Schiffsprospekte etc. sind für den Vermieter nicht bindend.
4.5. Reisebüros und
Buchungsstellen sind nicht befugt, von diesen Geschäftsbedingungen oder den Leistungsbeschreibungen
und Vermietungs-Preisen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu
treffen.
4.6. Versicherungsleistungen,
siehe Ziffer 16.
5.
Änderung der Leistung und Preiserhöhung
5.1. Änderungen oder
Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Vermieter nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des
gebuchten Ferienhausaufenthaltes nicht beeinträchtigen.
Der Vermieter ist verpflichtet, den
Kunden über die Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis
zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten, er kann anstatt dessen, ebenso wie bei einer Absage des
Ferienhausaufenthaltes durch den Vermieter, die Zurverfügungstellung eines
mindestens gleichwertigen anderen Ferienhauses verlangen, falls der Vermieter
in der Lage ist, ein solches Ferienhaus ohne Mehrpreis für den Kunden aus
seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der
Erklärung durch den Vermieter gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.
5.2. Der Vermieter
behält sich vor, den Ferienhausmietpreis im Falle der Erhöhung der Abgaben für
bestimmte Leistungen wie folgt zu ändern:
5.2.1. Werden die bei
Abschluss des Ferienhausmietvertrages bestehenden Abgaben gegenüber dem
Vermieter erhöht, so kann der Ferienhausmietpreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.2.2. Bei einer
Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Ferienhausmietvertrages kann der
Ferienhausmietpreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich der
Ferienhausaufenthalt dadurch für den Vermieter verteuert hat.
5.2.3. Eine Erhöhung
ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Ferienhausaufenthaltstermin mehr als drei Monate liegen und die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten waren.
5.2.4. Im Falle einer
nachträglichen Änderung des Ferienhausmietpreises hat der Vermieter den Kunden
unverzüglich zu informieren. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 Prozent ist der
Kunde berechtigt, ohne Gründe vom Ferienhausmietvertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Unterbringung zu verlangen, wenn der
Vermieter in der Lage ist, einen solchen Ferienhausaufenthalt ohne Mehrpreis
für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch
unverzüglich nach der Mitteilung des Vermieter über die Preiserhöhung gegenüber
dem Vermieter geltend zu machen.
6.
Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann bis zum Beginn des
Ferienhausaufenthaltes jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Vermieter von
seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt
er den Aufenthalt nicht an, so kann der Vermieter Ersatz für die vom Vermieter
getroffenen Vorkehrungen für den Ferienhausaufenthalt und die Aufwendungen des
Vermieters verlangen. Bei Berechnungen des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung
zu berücksichtigen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen,
dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des
Ferienhausaufenthaltes dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist, als die vom Vermieter in der Pauschale (siehe unten)
ausgewiesenen Kosten. Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren
betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden:
6.1. Bis zum 60. Tag
vor der Anreise 30% des Preises, mindestens jedoch EUR 65,00.
6.2. Ab dem 59. bis
35. Tag vor der Anreise 50 % des Preises, mindestens jedoch EUR 65,00.
6.3. Ab dem 34. Tag
bis zum 2. Tag vor der Anreise 80 % des Preises.
6.4. Am Anreisetag,
dem Tag von Anreise oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises.
7.
Umbuchungen
Auf Wunsch des Kunden nimmt der
Vermieter – soweit möglich – Umbuchungen bis zum 60. Tag vor Antritt des
Aufenthaltes vor. Dafür erhebt der Vermieter eine Umbuchungspauschale von EUR
65,00. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten,
als die vorstehende Umbuchungspauschale, durch die Umbuchung entstanden sind.
Spätere Änderungen bzw. Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu
den oben genannten Bedingungen (vgl. Ziffer 6.) bei gleichzeitiger Neuanmeldung
vorgenommen werden.
8.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde, aus seitens des Vermieters
nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein
Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
9.
Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
In folgenden Fällen kann der Vermieter
vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder nach
Antritt des Aufenthaltes den Vertrag kündigen:
9.1. Ohne Einhaltung
einer Frist
Wenn der Kunde oder eine der ihn
begleitenden Personen das Ferienhaus trotz Abmahnung durch den Eigentümer oder den
Vermieter nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich in grobem Maße
vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Preises bis auf den
Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist,
gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.
9.2. Bis 4 Wochen vor
Antritt
Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses
nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Vermieter deshalb nicht zumutbar
ist, weil der Eigentümer des Ferienhauses aus unvorhersehbaren Gründen den mit dem
Vermieter geschlossenen Vertrag nicht einhalten kann. Dieses Rücktrittsrecht des
Vermieters besteht jedoch nur, wenn der Vermieter die dazu führenden Umstände
nicht zu vertreten hat und wenn der Vermieter die zu seinem Rücktritt führenden
Umstände nachweist und wenn der Vermieter dem Kunden ein vergleichbares Objekt
angeboten und unterbreitet hat. Akzeptiert der Kunde das vergleichbare
Ersatzobjekt dann nicht, so kann der Vermieter vom Kündigungsrecht Gebrauch
machen. Der Kunde erhält den ggf. bereits gezahlten Preis zurück.
9.3. Nach Mahnung und
Fristsetzung
Wenn der Kunde entgegen Ziffer 2. dieser
Mietbedingungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, so wird der
Vermieter ihm eine Mahnung unter Fristsetzung und Kündigungsandrohung zusenden,
nach deren Fristablauf dann der Vermieter berechtigt ist, den Vertrag zu
kündigen. In diesem Falle gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß
Ziffer 6.
10.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird der Aufenthalt infolge bei
Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg,
Terroranschläge, Streik, Aussperrung, Öl- und Benzineinschränkungen,
Grenzschließungen, Epidemien, Natur- und Verunreinigungskatastrophen usw.)
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der
Vermieter als auch der Kunde den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift des §
651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Vermieter für die
bereits erbrachten oder bis zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu
erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
11.
Haftung / Gewährleistung / Haftungsbegrenzung
11.1. Der Vermieter
haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die
gewissenhafte Vorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Ferienhäuser bzw. der Ferienhauseigentümer; die Richtigkeit der Beschreibung
der angebotenen Ferienhäuser und die ordnungsgemäße Erbringung des vertraglich
vereinbarten Ferienhausaufenthaltes.
Der Vermieter haftet jedoch nicht für
die Angaben auf anderen Internetportalen und in anderen Haus-, Orts- oder
Schiffsprospekten, weil auf deren Entstehung und Inhalt der Vermieter keinen
Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann.
11.2. Die
Gewährleistung des Vermieters
11.2.1. Abhilfe
Wird der Ferienhausaufenthalt nicht
vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Vermieter kann
in der Weise Abhilfe schaffen, indem der Vermieter eine gleichwertige
Ersatzleistung erbringt. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie
einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
11.2.2. Minderung
Für die Dauer einer nicht
vertragsgemäßen Erbringung des Ferienhausaufenthaltes kann der Kunde eine
entsprechende Herabsetzung des Ferienhausmietpreises verlangen (Minderung). Der
Ferienhausmietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit
des Verkaufs der Wert des Ferienhausaufenthaltes in mangelfreiem Zustand zu dem
wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es
der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
11.2.3. Kündigung
Wird der Ferienhausaufenthalt infolge
eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Ferienhausmietvertrag – in seinem eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche
Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden der Ferienhausaufenthalt
infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der
Kunde schuldet dem Vermieter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Ferienhausmietpreises, sofern diese Leistungen für ihn
von Interesse waren.
11.2.4. Schadensersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung
oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn,
der Mangel des Ferienhausaufenthaltes beruht auf einem Umstand, den der
Vermieter nicht zu vertreten hat.
11.3. Beschränkung der
Haftung
11.3.1. Die vertragliche
Haftung vom Vermieter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Ferienhausmietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Vermieter
für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.3.2. Für alle gegen den
Vermieter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Vermieter bei
Sachschäden bis EUR 4.100,00; übersteigt der dreifache Ferienhausmietpreis
diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
Ferienhausmietpreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise.
11.3.3. Eine Haftung des
Vermieters für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die der Kunde
ohne Vermittlung vom Vermieter direkt gebucht und in Anspruch genommen hat,
kommt nicht in Betracht.
11.3.4. Ein
Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
(zum Beispiel Ferienhauseigentümer) zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.3.5. Die Beteiligung
an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten.
Sportanlagen, Pools, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme
überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen
Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Vermieter nur, wenn den Vermieter ein
Verschulden trifft. Insbesondere die Nutzung der Pools erfolgt so vorsichtig
wie möglich und vollständig auf eigene Haftung und Verantwortung. Minderjährige
dürfen die Pools ausschließlich unter ständiger Beobachtung und Begleitung
durch zur Rettung Minderjähriger befähigten und willigen Personen gestattet.
12.
Krankheitsfall
12.1. Kosten, die
durch Krankheit während des Ferienhausaufenthaltes entstehen, hat der Kunde
selbst zu tragen. Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen besonderen
Heimtransport des Kunden hat dieser selbst zu tragen. Wenn der
Gesundheitszustand des Kunden zu Bedenken Anlass gibt, empfiehlt der Vermieter
dringend, vor Buchung des Aufenthaltes einen Arzt aufzusuchen.
12.2. Zu Ihrer eigenen
Sicherheit empfehlen wir Ihnen bei Buchung den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
13. Pass-, Visa-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
13.1. (gestrichen)
13.2. Der Reisende
sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen
rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf
allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
wird verwiesen.
14.
Anschriften und Obliegenheiten / Verjährung
14.1. Die Anschrift
des Vermieters lautet: siehe Präambel
14.2. Anwendbares Recht: deutsches Recht
14.3. Gerichtsort ist Deutschland
14.4. Der Vermieter
wünscht allen Kunden einen angenehmen Ferienhausaufenthalt. Sollte es doch zu Schwierigkeiten
kommen, sollte sich der Kunde an den Vermieter oder den örtlichen Vertreter wenden.
14.5. Der Kunde ist
verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Des Weiteren obliegt es dem
Kunden, vor der Kündigung des Vertrages dem Vermieter eine angemessene Frist
zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom
Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Unterlässt es der
Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung
nicht ein.
14.6. Ansprüche wegen
nicht vertragsgemäßer Erbringung des Ferienhausaufenthaltes (reisevertragliche
Ansprüche) hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung des Ferienhausaufenthaltes gegenüber dem Vermieter unter der in
Punkt 14.1 genannten Adressen geltend zu machen.
14.6.1. Nach Ablauf der
Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
14.7. Ansprüche des
Kunden nach den §§ 651 c - f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des
Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Vermieter beruhen,
verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Vermieter oder
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Vermieter beruhen.
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c
– f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung der vorgenannten
Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem der Ferienhausaufenthalt nach den
vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem
Vermieter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder dem Vermieter die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei
Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15.
Reisen Minderjähriger
Bei Reisen Minderjähriger können die in
der Buchung angegebenen aber nicht mitgereisten Personen (z.B. Eltern) eine
unmittelbare Verbindung zu dem Kind und dessen Ferienhaus durch einen Anruf in
der unter Ziffer 14. angegebenen Anschrift herstellen.
16.
Versicherungen
Bitte beachten Sie, dass der
Ferienhausmietpreis keine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthält. Der
Vermieter empfiehlt zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
17.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten
Vertrages zur Folge.
18.
Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen
Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären.
Dieses gilt jedoch nicht für unbestrittene beziehungsweise rechtskräftig
festgestellte Forderungen.
19.
Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen eines
Reiseteilnehmers gegen den Vermieter an andere Reiseteilnehmer, Dritte, auch
Ehegatte und Verwandte, ist ausgeschlossen.
20.
Hausordnung
Teil dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist auch die jeweils gültige Hausordnung, mit dem der
Vermieter seinen Kunden Erklärungen und Hinweise für den Ferienhausaufenthalt gibt.