AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen Villas Malagueñas, Villa Zonzamas und Villa Garajonay, Puerto del Carmen, Lanzarote

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten bezüglich der Ferienobjekte in 35510 Puerto del Carmen, Lanzarote, Spanien. Ihr Vertragspartner ist die Familie Kocherscheidt, Falkenstraße 5a, 65812 Bad Soden, Deutschland (im Folgenden „Vermieter“ genannt).

Soweit die nachstehenden AGB nicht ausdrücklich Differenzierungen zwischen den einzelnen Ferienobjekten vornehmen, gelten die AGB für alle angebotenen Ferienhäuser.

1. Abschluss des Vertrages

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde für die Ferienobjekte den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

Die Anmeldung gegenüber dem Vermieter kann schriftlich, mündlich, fernmündlich bzw. durch das „Computerreservierungssystem (CRS)“ vorgenommen werden. Der Vermieter wird die Annahme durch eine schriftliche Bestätigung binnen 2 Wochen erklären.

Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet unter www.lanzarote.bookingturbo.com) wird dem Kunden der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. Dabei steht dem Kunden zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Soweit der Vertragstext gespeichert wird, wird der Kunde darüber und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. Mit Betätigung des Buttons der Schaltfläche zur verbindlichen Buchung bietet der Kunde dem Vermieter den Abschluss des Ferienhausvertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) vom Vermieter unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons zur verbindlichen Buchung begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Ferienhausvertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung durch den Vermieter beim Kunden zustande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann. Die Buchungsbestätigung durch den Vermieter erfolgt spätestens 2 Wochen nach der Anmeldung. Erfolgt die Buchungsbestätigung durch den Vermieter sofort nach Betätigung des Buttons zur verbindlichen Buchung durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Ferienhausvertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zustande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung durch den Vermieter über den Eingang der Buchung des Kunden bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung vom Vermieter angeboten. Die Verbindlichkeit des Ferienhausvertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

Mit der Bestätigung übersendet der Vermieter für die Ferienhäuser unter anderem die unbedingt einzuhaltenden und mit dem Ferienhausvertrag gemeinsam akzeptierte Hausordnung.

Der Kunde erhält den Ferienhausschlüssel vor Ort mittels persönlicher Übergabe oder er ist an geeigneter Verschlussstelle hinterlegt.

1.2. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist der Vermieter an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme ausdrücklich oder durch Anzahlung erklärt.

1.3. Der Kunde kann nicht verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Ferienhausvertrag eintritt. Ein solcher Antrag gilt hiermit als diesem widersprochen. Tritt dennoch nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens des Vermieters ein Dritter in den Ferienhausvertrag ein, so haften er und der Kunde dem Vermieter gegenüber als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Mehrkostenpauschale beträgt EUR 65,00. Der Kunde sowie der Dritte können jedoch nachweisen, dass keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Pauschale durch die Ersetzung entstanden sind.

1.4. Für Ferienhausverträge, die zwischen dem Kunden und dem Vermieter mithilfe von Fernkommunikationsmitteln – wie zum Beispiel Internet – abgeschlossen wurden, besteht für den Kunden kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

2.1. Nach Abschluss des Vertrages wird gegen Aushändigung der Bestätigung eine Anzahlung von 30 % des Preises fällig. Im Falle des Nicht-Antrittes und der nicht-Bezahlung des vollständigen Preises wird die Anzahlung nicht zurückerstattet. Der gesamte Preis, abzüglich geleisteter Anzahlung, spätestens 2 Wochen vor dem Anreisetag (eingehend beim Vermieter), jedoch frühestens nach erfolgter Buchungsbestätigung durch den Vermieter an den Vermieter zu bezahlen. Bei Abschluss des Vertrages weniger als 14 Tage vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der genannten Mietunterlagen zur Zahlung fällig. Zahlungen des Kunden an den Vermieter können per Überweisung oder Paypal.me/Kocherscheidt erfolgen. Ohne vollständige Bezahlung des Preises besteht kein Anspruch des Kunden und keine Leistungsverpflichtung vom Vermieter. Der Mietbetrag beinhaltet eine Bearbeitungsgebühr.

2.2. Der Kunde sucht sich ein Ferienhaus aus und nach Eingabe der gewünschten Anreise- und Abreisedaten wird vom Vermieter der Ferienhausmietpreis für den gesamten Zeitraum angezeigt. Bei einigen Ferienhäusern ist die Endreinigung im Ferienhausmietpreis enthalten, vgl. hierzu auch Ziffer 3.3.

2.3. Die Ferienhausmietpreise sind in EURO angegeben.

                         

3. Ferienhaus / Nebenkosten / Kaution etc.

3.1. Das von dem Kunden gebuchte Ferienhaus steht im Eigentum vom Vermieter

3.2. (gestrichen)

3.3. Das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl benutzt werden. Ein Kind unter 3 Jahren über der Höchstpersonenanzahl hinaus ist zulässig. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen abzuweisen. Die Ferienhäuser können am Anreisetag nicht vor 16.00 Uhr bezogen werden. Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Die Reinhaltung des Mietobjekts obliegt dem Kunden. Vor Abreise ist das Ferienhaus in jedem Falle aufzuräumen und auch der Abwasch ist vom Kunden durchzuführen, so dass Geschirr, Besteck und anderes Küchenzubehör gereinigt hinterlassen wird. Des Weiteren hat der Kunde eine besenreine Endreinigung des Ferienhauses und des Inventars vor Abreise durchzuführen. Die Vollständige Endreinigung erfolgt dann seitens des Vermieters gegen entsprechende Bezahlung. Das Ferienhaus ist am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu räumen. Sofern bei den Ferienhäusern die Endreinigung im Ferienhausmietpreis enthalten ist, so wird bei der jeweiligen Hausbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen.

3.4. Strom, und Wasser sind als verbrauchsabhängige Nebenkosten im Mietpreis enthalten

3.5. Am Ende der Mietzeit hat der Kunde die Schlüssel dem Vermieter oder dessen Vertreter zu übergeben. Über die vom Kunden zu tragenden Kosten aufgrund z.B. wird unter Einbeziehung einer ggf. geleisteten Kaution dann innerhalb von ca. 21 Tagen nach Abreise abgerechnet.

3.6. Die Mitnahme oder das hereinlassen von Tieren/Haustieren in das Ferienhaus ist nicht gestattet.

4. Leistungen / Preise / Preisänderungen

4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der zum Zeitpunkt der Vermietungs-Bestätigung gültigen Leistungsbeschreibung seitens des Vermieters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter.

4.2. Die Leistungsbeschreibungen des Vermieters können sich ändern. Dieses hat jedoch keine Auswirkung auf bereits abgeschlossene Ferienhausmietverträge.

4.3. Die vom Vermieter angebotenen Ferienhausmietpreise können sich ändern. Im Internet bzw. dem Computerreservierungssystemen (CRS) ist der jeweils aktuelle Ferienhausmietpreis eingestellt, zu dem gebucht werden kann.

4.4. Andere Haus-, Orts- oder Schiffsprospekte etc. sind für den Vermieter nicht bindend.

4.5. Reisebüros und Buchungsstellen sind nicht befugt, von diesen Geschäftsbedingungen oder den Leistungsbeschreibungen und Vermietungs-Preisen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen.

4.6. Versicherungsleistungen, siehe Ziffer 16.

5. Änderung der Leistung und Preiserhöhung

5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ferienhausaufenthaltes nicht beeinträchtigen.

Der Vermieter ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, er kann anstatt dessen, ebenso wie bei einer Absage des Ferienhausaufenthaltes durch den Vermieter, die Zurverfügungstellung eines mindestens gleichwertigen anderen Ferienhauses verlangen, falls der Vermieter in der Lage ist, ein solches Ferienhaus ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch den Vermieter gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.

5.2. Der Vermieter behält sich vor, den Ferienhausmietpreis im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen wie folgt zu ändern:

5.2.1. Werden die bei Abschluss des Ferienhausmietvertrages bestehenden Abgaben gegenüber dem Vermieter erhöht, so kann der Ferienhausmietpreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.2.2. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Ferienhausmietvertrages kann der Ferienhausmietpreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich der Ferienhausaufenthalt dadurch für den Vermieter verteuert hat.

5.2.3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Ferienhausaufenthaltstermin mehr als drei Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten waren.

5.2.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Ferienhausmietpreises hat der Vermieter den Kunden unverzüglich zu informieren. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 Prozent ist der Kunde berechtigt, ohne Gründe vom Ferienhausmietvertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Unterbringung zu verlangen, wenn der Vermieter in der Lage ist, einen solchen Ferienhausaufenthalt ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Vermieter über die Preiserhöhung gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann bis zum Beginn des Ferienhausaufenthaltes jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Vermieter von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann der Vermieter Ersatz für die vom Vermieter getroffenen Vorkehrungen für den Ferienhausaufenthalt und die Aufwendungen des Vermieters verlangen. Bei Berechnungen des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung zu berücksichtigen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Ferienhausaufenthaltes dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die vom Vermieter in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden:

6.1. Bis zum 60. Tag vor der Anreise 30% des Preises, mindestens jedoch EUR 65,00.

6.2. Ab dem 59. bis 35. Tag vor der Anreise 50 % des Preises, mindestens jedoch EUR 65,00.

6.3. Ab dem 34. Tag bis zum 2. Tag vor der Anreise 80 % des Preises.

6.4. Am Anreisetag, dem Tag von Anreise oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises.

7. Umbuchungen

Auf Wunsch des Kunden nimmt der Vermieter – soweit möglich – Umbuchungen bis zum 60. Tag vor Antritt des Aufenthaltes vor. Dafür erhebt der Vermieter eine Umbuchungspauschale von EUR 65,00. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten, als die vorstehende Umbuchungspauschale, durch die Umbuchung entstanden sind. Spätere Änderungen bzw. Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den oben genannten Bedingungen (vgl. Ziffer 6.) bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde, aus seitens des Vermieters nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

In folgenden Fällen kann der Vermieter vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Aufenthaltes den Vertrag kündigen:

9.1. Ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen das Ferienhaus trotz Abmahnung durch den Eigentümer oder den Vermieter nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich in grobem Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.

9.2. Bis 4 Wochen vor Antritt

Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Vermieter deshalb nicht zumutbar ist, weil der Eigentümer des Ferienhauses aus unvorhersehbaren Gründen den mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag nicht einhalten kann. Dieses Rücktrittsrecht des Vermieters besteht jedoch nur, wenn der Vermieter die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn der Vermieter die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn der Vermieter dem Kunden ein vergleichbares Objekt angeboten und unterbreitet hat. Akzeptiert der Kunde das vergleichbare Ersatzobjekt dann nicht, so kann der Vermieter vom Kündigungsrecht Gebrauch machen. Der Kunde erhält den ggf. bereits gezahlten Preis zurück.

9.3. Nach Mahnung und Fristsetzung

Wenn der Kunde entgegen Ziffer 2. dieser Mietbedingungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, so wird der Vermieter ihm eine Mahnung unter Fristsetzung und Kündigungsandrohung zusenden, nach deren Fristablauf dann der Vermieter berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß Ziffer 6.

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Terroranschläge, Streik, Aussperrung, Öl- und Benzineinschränkungen, Grenzschließungen, Epidemien, Natur- und Verunreinigungskatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Vermieter als auch der Kunde den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift des § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Vermieter für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

11. Haftung / Gewährleistung / Haftungsbegrenzung

11.1. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Ferienhäuser bzw. der Ferienhauseigentümer; die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Ferienhäuser und die ordnungsgemäße Erbringung des vertraglich vereinbarten Ferienhausaufenthaltes.

Der Vermieter haftet jedoch nicht für die Angaben auf anderen Internetportalen und in anderen Haus-, Orts- oder Schiffsprospekten, weil auf deren Entstehung und Inhalt der Vermieter keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann.

11.2. Die Gewährleistung des Vermieters

11.2.1. Abhilfe

Wird der Ferienhausaufenthalt nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Vermieter kann in der Weise Abhilfe schaffen, indem der Vermieter eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

11.2.2. Minderung

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung des Ferienhausaufenthaltes kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Ferienhausmietpreises verlangen (Minderung). Der Ferienhausmietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert des Ferienhausaufenthaltes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

11.2.3. Kündigung

Wird der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Ferienhausmietvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet dem Vermieter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Ferienhausmietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

11.2.4. Schadensersatz

Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel des Ferienhausaufenthaltes beruht auf einem Umstand, den der Vermieter nicht zu vertreten hat.

11.3. Beschränkung der Haftung

11.3.1. Die vertragliche Haftung vom Vermieter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Ferienhausmietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Vermieter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.3.2. Für alle gegen den Vermieter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Vermieter bei Sachschäden bis EUR 4.100,00; übersteigt der dreifache Ferienhausmietpreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Ferienhausmietpreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

11.3.3. Eine Haftung des Vermieters für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die der Kunde ohne Vermittlung vom Vermieter direkt gebucht und in Anspruch genommen hat, kommt nicht in Betracht.

11.3.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger (zum Beispiel Ferienhauseigentümer) zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.3.5. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Pools, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Vermieter nur, wenn den Vermieter ein Verschulden trifft. Insbesondere die Nutzung der Pools erfolgt so vorsichtig wie möglich und vollständig auf eigene Haftung und Verantwortung. Minderjährige dürfen die Pools ausschließlich unter ständiger Beobachtung und Begleitung durch zur Rettung Minderjähriger befähigten und willigen Personen gestattet.

12. Krankheitsfall

12.1. Kosten, die durch Krankheit während des Ferienhausaufenthaltes entstehen, hat der Kunde selbst zu tragen. Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport des Kunden hat dieser selbst zu tragen. Wenn der Gesundheitszustand des Kunden zu Bedenken Anlass gibt, empfiehlt der Vermieter dringend, vor Buchung des Aufenthaltes einen Arzt aufzusuchen.

12.2. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen bei Buchung den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

13. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften                                        

13.1. (gestrichen)

13.2. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

14. Anschriften und Obliegenheiten / Verjährung

14.1. Die Anschrift des Vermieters lautet: siehe Präambel

14.2. Anwendbares Recht: deutsches Recht

14.3. Gerichtsort ist Deutschland

14.4. Der Vermieter wünscht allen Kunden einen angenehmen Ferienhausaufenthalt. Sollte es doch zu Schwierigkeiten kommen, sollte sich der Kunde an den Vermieter oder den örtlichen Vertreter wenden.

14.5. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Des Weiteren obliegt es dem Kunden, vor der Kündigung des Vertrages dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

14.6. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Ferienhausaufenthaltes (reisevertragliche Ansprüche) hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Ferienhausaufenthaltes gegenüber dem Vermieter unter der in Punkt 14.1 genannten Adressen geltend zu machen.

14.6.1. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

14.7. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c - f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Vermieter beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Vermieter oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Vermieter beruhen.

Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c – f BGB verjähren in einem Jahr.

Die Verjährung der vorgenannten Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem der Ferienhausaufenthalt nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Vermieter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder dem Vermieter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Reisen Minderjähriger

Bei Reisen Minderjähriger können die in der Buchung angegebenen aber nicht mitgereisten Personen (z.B. Eltern) eine unmittelbare Verbindung zu dem Kind und dessen Ferienhaus durch einen Anruf in der unter Ziffer 14. angegebenen Anschrift herstellen.

16. Versicherungen

Bitte beachten Sie, dass der Ferienhausmietpreis keine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthält. Der Vermieter empfiehlt zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.

18. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären. Dieses gilt jedoch nicht für unbestrittene beziehungsweise rechtskräftig festgestellte Forderungen.

19. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen den Vermieter an andere Reiseteilnehmer, Dritte, auch Ehegatte und Verwandte, ist ausgeschlossen.

20. Hausordnung

Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch die jeweils gültige Hausordnung, mit dem der Vermieter seinen Kunden Erklärungen und Hinweise für den Ferienhausaufenthalt gibt.